Hansgrohe Professional Services
Stand 05/20219

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hansgrohe AG

Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Hansgrohe AG mit Sitz in 5432 Neuenhof (nachfolgend "Hansgrohe") gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt, für alle Lieferungen, die Hansgrohe an Käuferinnen und Käufer (nachfolgend "Käufer") erbringt.

  2. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  3. Hansgrohe behält sich vor, diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit anzupassen. Der Käufer wird auf eine geeignete Art über allfällige Änderungen informiert.

Vertragsabschluss

Die Angebote von Hansgrohe sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Hansgrohe dem Käufer gegenüber den Auftrag schriftlich per Briefpost, Fax oder E-Mail bestätigt.

Lieferumfang, Transport und Gefahrübergang

  1. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Die im Rahmen der Vertragsverhandlungen von Hansgrohe übergebenen Unterlagen und technischen Angaben werden - soweit sich die Auftragsbestätigung darauf bezieht - integrierender Vertragsbestandteil; nachträgliche technische Änderungen oder Verbesserungen oder Konstruktionsänderungen sind zulässig, wenn sie für den Käufer zumutbar sind.

  2. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Gefahr geht spätestens mit Bereitstellung der Kaufsache am Werk oder Versandort auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten des Käufers oder aufgrund eines Umstandes, den Hansgrohe nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Käufer über.

  3. Der Käufer trägt sämtliche Transportkosten.

  4. Im Falle der Vereinbarung von Handelsklauseln gelten die International Commercial Terms (Incoterms) in der jeweils gültigen Fassung.

  5. Die von Hansgrohe an den Käufer gelieferten Produkte entsprechend den Gesetzen und Bestimmungen des vom Käufer angegebenen Lieferlandes. Sollte der Käufer beabsichtigen, die Produkte nach deren Erhalt in Drittländer auszuführen und dies nicht bei der Bestellung angeben, muss er selbst sicherstellen, dass die Produkte den geltenden Gesetzen und Bestimmungen dieser Länder entsprechen. In diesem Fall übernimmt der Käufer selbst die Haftung, die sich ggf. aus einer Nichteinhaltung der produktbezogenen Vorschriften ergibt.

Lieferfrist und höhere Gewalt

  1. Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung im Sinne von Ziffer II verbindlich und beginnen frühestens nach Eingang aller für die inhaltliche Bestimmung der Kaufsache erforderlichen Unterlagen und nach Eingang der Anzahlung zu laufen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Kaufsache innerhalb der Frist zum Versand oder zur Abholung bereit gestellt wurde.

  2. Lieferfristen beginnen nicht zu laufen oder verlängern sich angemessen beim Eintritt von Umständen, die von Hansgrohe nicht zu vertreten sind und für die Fertigung oder Ablieferung der Kaufsache von erheblichem Einfluss sind, insbesondere

    • wenn Hansgrohe die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, oder wenn diese vom Käufer mit Zustimmung von Hansgrohe nachträglich geändert werden;

    • wenn ohne Verschulden von Hansgrohe Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die bei Hansgrohe den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung der Lieferung beeinträchtigen, z.B. Streiks und sonstige Umstände, die Hansgrohe oder deren Unterlieferanten betreffen (unverschuldete Betriebsstörungen);

    • wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist. Ist eine aufgrund des Eintritts solcher Umstände erforderliche Anpassung des Vertrages trotz allen zumutbaren Anstrengungen nicht möglich, so wird Hansgrohe von ihrer Leistungspflicht frei

  3. Verlängert sich aufgrund der genannten Umstände die Lieferfrist oder wird Hansgrohe von ihrer Lieferpflicht frei, hat der Käufer keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art gegen Hansgrohe. Solche Ansprüche bestehen auch nicht während des Verzuges. Hansgrohe ist verpflichtet, den Käufer über den Eintritt eines der genannten Umstände zu unterrichten.

  4. Hansgrohe ist vor Ablauf der Lieferfrist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und -rechnungen berechtigt.

  5. Verzögern sich Versand oder Anlieferung der Kaufsache auf Wunsch des Käufers oder aufgrund von Umständen, die ihren Ursprung im Risiko- und Verantwortungsbereich des Käufers haben, so hat der Käufer Hansgrohe die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu erstatten sowie Verzugszinsen zu bezahlen. Der Verzugszins beträgt bei Lagerung durch Hansgrohe mindestens 0,5 % des noch ausstehenden Rechnungsbetrages für jeden noch ausstehenden Monat, beginnend einen Monat nach Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft. Hansgrohe ist jedoch berechtigt, nach Ansetzung und fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Frist anderweitig über die Kaufsache zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist ersatzweise zu beliefern.

Preise

  1. Für die Preisbestimmung ist die aktuelle Preisliste am Bestelldatum massgebend. Alle Preise gelten ab Werk / Versandort. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, in CHF zuzüglich Transport-, Versicherungs- sowie gegebenenfalls Installations- und Instruktionskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

  2. Hansgrohe behält sich das Recht vor, Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, marktmässigen Einstandspreisen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen.

  3. Bei einem Auftragswert unter CHF 50 berechnet Hansgrohe CHF 10 Mindermengenzuschlag. Abnahmemengen, die kleiner sind als die angegebenen Verpackungseinheiten, werden mit 10 % Zuschlag auf den Warennettowert abgewickelt.

Zahlung und Verzug

  1. Zahlungen sind innert 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Skonto oder anderweitige Abzüge an Hansgrohe zu leisten. Die Annahme von Schecks behält sich Hansgrohe ausdrücklich vor. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Bei Schecks hat der Käufer, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, die Diskont-, Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils ältere Hauptforderung verrechnet.

  2. Bei Verzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

  3. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen verrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  4. Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Kaufsache festgestellt, dass der Käufer nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist, z.B. Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, kann Hansgrohe auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen, für die ein Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen. In diesen Fällen, und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, kann Hansgrohe für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen sowie erklären, dass die Lieferung nur gegen Nachnahme erfolgt. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, ist Hansgrohe zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung der gelieferten Ware berechtigt. Der Käufer hat diesfalls Hansgrohe die bis dahin entstandenen Kosten, einschliesslich entgangenem Gewinn, zu ersetzen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Hansgrohe behält sich das Eigentum an der gelieferten Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vor. Hansgrohe ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache sorgfältig zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Schäden aufgrund Feuer-, Wasser-, Sturm-, Einbruch- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Schadenfalle entstehende Sicherungsansprüche sind an Hansgrohe abzutreten. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

  3. Der Käufer darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter verkaufen oder verarbeiten. Er verpflichtet sich, Hansgrohe bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschliesslich Mehrwertsteuer, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, abzutreten und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.

  4. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen von Hansgrohe eine genaue Aufstellung der Hansgrohe zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten usw. zu geben, Hansgrohe alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen, die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten und den Abnehmern die Abtretung offen zu legen.

Gewährleistung

  1. Eine Garantie übernimmt Hansgrohe nur, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zugesagt worden ist. Ansonsten wird jegliche Gewährleistung, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Sollte Hansgrohe ausnahmsweise eine Garantie übernehmen, so gelten nachfolgende Bestimmungen:

  2. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser die Kaufsache unverzüglich, spätestens aber innert 8 Tagen prüft und Hansgrohe eventuelle Mängel sofort schriftlich mitteilt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.

  3. Ist die Kaufsache mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:

    • Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer berechtigt, den Vertrag zu wandeln oder den Kaufpreis zu mindern. Wandelung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.

    • Zur Vornahme aller Hansgrohe notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit Hansgrohe die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist Hansgrohe von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Wünscht der Käufer aus betrieblichen Gründen die für Hansgrohe mit zusätzlichen Kosten verbundene Eilentsendung eines Technikers oder die Durchführung der Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeit, hat er dadurch anfallende Mehrkosten (z. B. Überstundenzuschläge, längere Anfahrtswege) zu tragen.

    • Für Ersatzstücke und Nachbesserungen wird im gleichen Umfang Gewähr geleistet wie für die ursprüngliche Kaufsache, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Gewährleistungszeit für die ursprüngliche Kaufsache.

    • Hansgrohe ist zur Nacherfüllung berechtigt und wird diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels im Wege der Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Kaufsache erbringen.

  4. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sofern diese nicht auf das Verschulden von Hansgrohe zurückzuführen sind, bleibt der Käufer allein verantwortlich.

  5. Jede weitergehende Haftpflicht wird, sofern gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von Hansgrohe gelieferten Kaufsache ergeben.

Rückgängigmachung des Kaufvertrages

  1. Bei Rückgängigmachung des Kaufvertrages (z.B. aufgrund Rücktritts einer der Vertragsparteien) ist der Käufer verpflichtet, unbeschadet der übrigen Abwicklung gemäss den folgenden Absätzen, in Vorleistung den Liefergegenstand an Hansgrohe herauszugeben. Hansgrohe ist berechtigt, den Liefergegenstand aus den Räumen des Käufers abholen zu lassen.

  2. Weiter kann Hansgrohe vom Käufer für die Verschlechterung, den Untergang oder eine aus einem anderen Grund eingetretene oder eintretende Unmöglichkeit der Herausgabe des Liefergegenstandes, die im Risiko- oder Verantwortungsbereich des Käufers liegt, eine angemessene Vergütung verlangen.

  3. Ausserdem kann Hansgrohe für die Nutzung oder den Gebrauch des Liefergegenstandes Vergütung verlangen, wenn sich der Wert des Liefergegenstandes zwischen der Beendigung seiner Aufstellung und seiner vollständigen unmittelbaren Wiederinbesitznahme durch Hansgrohe gemindert hat. Diese Wertminderung errechnet sich aus der Differenz von Gesamtpreis gemäss Auftrag und Zeitwert, wie er durch Verkaufserlöse oder, wenn ein Verkauf nicht möglich ist, durch Schätzung eines vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.

Abtretung

Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertragsverhältnis sind ohne schriftliche Zustimmung von Hansgrohe nicht zulässig

Exportkontrollbestimmungen

Im Falle eines Exports der Kaufsache ins Ausland ist der Käufer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist – unter dem Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Baden

Teilunwirksamkeit

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam herausstellen, so behalten die restlichen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.